Ab 09.10.2025 müssen Banken vor Durchführung einer SEPA-Überweisung oder SEPA-Echtzeitüberweisung die Empfänger-IBAN mit dem Namen der Kontoinhaberin bzw. des Kontoinhabers abgleichen.

Achten Sie deshalb bei Überweisungen an die Österreichische Gesundheitskasse auf den richtigen Empfängernamen:

Österreichische Gesundheitskasse

Stimmen Empfängername und Empfänger-IBAN nicht völlig überein, weist Ihre Bank auf die Abweichung hin. Überweisungen können dennoch durchgeführt werden, wenn Sie der Überweisung explizit zustimmen.

Autor: Mag. Daniel Leitzinger