Veröffentlichung: Newsletter Nr. 9/September 2025
Empfängerüberprüfung bei Überweisungen
Ab 09.10.2025 müssen Banken vor Durchführung einer SEPA-Überweisung oder SEPA-Echtzeitüberweisung die Empfänger-IBAN mit dem Namen der Kontoinhaberin bzw. des Kontoinhabers abgleichen.
Achten Sie deshalb bei Überweisungen an die Österreichische Gesundheitskasse auf den richtigen Empfängernamen:
Österreichische Gesundheitskasse
Stimmen Empfängername und Empfänger-IBAN nicht völlig überein, weist Ihre Bank auf die Abweichung hin. Überweisungen können dennoch durchgeführt werden, wenn Sie der Überweisung explizit zustimmen.
Autor: Mag. Daniel Leitzinger