Veröffentlichung: Newsletter Nr. 4/April 2026
Abfrage des Beschäftigtenstandes
Immer wieder kommt es vor, dass Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die schon länger nicht mehr im Betrieb sind, arbeitsrechtlich nicht abgemeldet wurden. Betroffen sind vor allem Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die nach einer Karenz nach dem Mutterschutzgesetz 1979 bzw. Väter-Karenzgesetz oder einem Präsenz- bzw. Zivildienst nicht mehr in das Unternehmen zurückkehren.
Fragen Sie daher bitte regelmäßig Ihren Beschäftigtenstand im Dienstgeber-Dashboard (DG-Dashboard) ab. Dadurch kann der aktuelle Stand im jeweiligen Betrieb überprüft und eine eventuell fehlende Abmeldung mit dem arbeitsrechtlichen Ende des Beschäftigungsverhältnisses übermittelt werden.
Weitere Informationen
- Allgemeine Auskünfte zum DG-Dashboard:
IT-Services der Sozialversicherung GmbH
Customer Care Center
Telefon: 050 124 6200 - Registrierung im Unternehmensserviceportal (USP):
USP Service Center
Telefon: 050 233 733
Autor: Mag. Wolfgang Böhm/ÖGK