Die Versorgung der österreichischen Bevölkerung mit hochwertigen Medikamenten ist zentraler Bestandteil eines funktionierenden Gesundheitssystems.
Die soziale Krankenversicherung trägt dabei die Verantwortung für die Medikamentenerstattung im niedergelassenen Bereich (außerhalb der Spitäler). Anspruchsberechtigte haben bei Bedarf umfassenden Zugang zu einem breiten Spektrum wirksamer und sicherer Medikamente.
Medikamente, die von der Krankenversicherung bezahlt werden, sind im Erstattungskodex (EKO) angeführt. Dieser ist eine Positivliste jener Medikamente, die nach medizinisch-therapeutischer und gesundheitsökonomischer Evaluation sowie Preisverhandlungen mit den Medikamentenherstellern von der Krankenversicherung erstattet werden.
Er ist damit ein wesentliches Instrument, um Patient:innen einen umfassenden Zugang zu wirksamen Therapien zu vertretbaren Preisen zu ermöglichen. Dies entspricht dem Ziel der sozialen Krankenversicherung, kranken Menschen alle notwendigen Medikamente zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig einen raschen Zugang zu neuen Therapien sicherzustellen. Zugleich soll die nachhaltige Finanzierbarkeit durch einen verantwortungsvollen und effizienten Umgang mit den verfügbaren Mitteln gewährleistet werden. Für die Herausgabe und laufende Wartung des EKO ist der Dachverband der Sozialversicherungsträger zuständig.
Die Rahmenbedingungen der Medikamentenversorgung und des Erstattungssystems in Österreich sind gesellschaftlich von hoher Relevanz, jedoch in der Öffentlichkeit wenig bekannt. Ein zentrales Ziel des Heilmittelreports 2026 des Dachverbands ist es daher, diese Themen erstmals umfassend und verständlich zugänglich zu machen.
Der Heilmittelreport des Dachverbands soll künftig in regelmäßigen Abständen aktualisiert und veröffentlich werden, um Informationen zur Medikamentenversorgung in Österreich öffentlichkeitswirksam zugänglich zu machen.
Zuletzt aktualisiert am 14. Juli 2026