Medizinische Leistungen der Unfallheilbehandlung
- ärztliche Hilfe
- Heilmittel
- Heilbehelfe
- Pflege in Kranken-, Kur- und sonstigen Anstalten
Die Unfallheilbehandlung wird so lange und so oft gewährt, als eine Besserung der Folgen des Arbeitsunfalles bzw. der Berufskrankheit oder eine Steigerung der Erwerbsfähigkeit zu erwarten oder erforderlich ist, um eine Verschlimmerung zu verhüten.