In der Pensionsversicherung wird zwischen Eigenpensionen (Leistungen, die aus einem eigenen Versicherungsverhältnis gebühren) und Hinterbliebenenpensionen (Leistungen, die aus dem Versicherungsverhältnis eines/einer Verstorbenen entstehen) unterschieden.
Eigenpensionen
- Alterspension
- Korridorpension
- Schwerarbeitspension (seit 01.01.2007)
- vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer - Langzeitversicherungspension
- krankheitsbedingte Pensionen
- Berufsunfähigkeitspension (Angestellte)
- Invaliditätspension (Arbeiter) bzw.
- Erwerbsunfähigkeitspension (Gewerbetreibende und Bauern)
Anspruch auf eine Pension besteht bei
- Eintritt des Versicherungsfalles
Es gibt folgende Versicherungsfälle:
Arbeitsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit, Alter und Tod
und - Erfüllung der Mindestversicherungszeit
und
- Erfüllung weiterer Anspruchsvoraussetzungen
soweit sie für die einzelnen Pensionsleistungen vorgesehen sind.
Detaillierte Informationen zu den jeweiligen Pensionsarten entnehmen Sie bitte den Websites der Pensionsversicherungsträger.
Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020