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Nutzungsvereinbarung für e‑card Services

Die Sozialversicherung bietet Wahlärztinnen und Wahlärzten ein attraktives Angebot, über die gesetzliche Verpflichtung zum Anschluss an die e-card Infrastruktur hinaus die Vorteile von digitalen Services zu nutzen: Mit einem vertraglichen Gesamtpaket zur Nutzung von e-card Services (e-card Plus-Wahlpartner).


Die Vereinbarung umfasst folgende e‑card Services:

  • REZ – e‑Rezept
  • ABS – Arzneimittelbewilligungsservice
  • eKOS – elektronisches Kommunikationsservice
  • eAUM – elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung
  • eVO – e-Verordnung

Die gesamte Nutzungsvereinbarung für e‑card Services mit allen Rechten und Pflichten können Sie hier herunterladen:
Rechtliches für e‑card Plus-Wahlpartner

Wenn Sie e‑card Plus-Wahlpartner werden möchten, finden Sie hier weitere Informationen:
In 2 Schritten e‑card Plus-Wahlpartner werden

Für Fragen zu Details der Nutzungsvereinbarung wenden Sie sich bitte an den Dachverband der Sozialversicherungsträger: 

Recht.allgemein@sozialversicherung.at