Mit diesem Verfahren können Sie einen Antrag auf Betreuung durch einen Krankenversicherungsträger Ihres Wohnortstaates stellen, wenn Sie in einem anderen EU/EWR-Staat als Österreich, in der Schweiz, im Vereinigten Königreich oder in einem Staat Ihren Wohnort haben, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag über soziale Sicherheit besteht.