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Antrag auf Beitragsvorauszahlung

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Einzugsermächtigung

Einzugsermächtigung

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Hinweise zur Formalversicherung

Hinweise zur Formalversicherung

Liegen bei der Ausübung mehrerer geringfügiger Beschäftigungen die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung vor (Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze durch Zusammenzählen der Entgelte), besteht ab dem Zeitpunkt, für den erstmals Beiträge entrichtet worden sind, eine besondere Formalversicherung. Sollte die Summe aller Entgelte die Geringfügigkeitsgrenze unvorhergesehen nicht überschreiten, bleibt die besondere Formalversicherung weiter bestehen.

Die besondere Formalversicherung endet
  1. mit Widerruf des Antrages durch die Versicherte bzw. den Versicherten,
  2. mit Zustellung des Bescheides des Versicherungsträgers über das Ausscheiden aus der Versicherung,
  3. mit Ende des Monats, in dem die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung (Ausübung mehrerer geringfügiger Beschäftigungen) wegfallen.
Sicherheitsabfrage

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Formularkennung

Beitragsvorauszahlung_FG0201 - V1.0 - 03/2025
(FORMGEN_FORMSERVER / 1.0.5) 2025-12-10 02:40:33.869