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Grenzüberschreitende Telearbeit

Einleitungstext

Antrag auf Festlegung der österreichischen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit

Es wird um den Abschluss einer Vereinbarung über die Anwendung von Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 bei gewöhnlicher grenzüberschreitender Telearbeit ersucht.

Wichtig: Die Rahmenvereinbarung betrifft ausschließlich Situationen mit weniger als 50% Telearbeit. Sollte mehr Telearbeit ohne Zuständigkeitsänderung gewünscht werden, müsste ein Antrag auf Ausnahmevereinbarung nach Art. 16 der VO (EG) Nr. 883/2004 an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gerichtet werden.

Informationen zu den Unterzeichnerstaaten sammelt und veröffentlicht der belgische Föderale Öffentliche Dienst Soziale Sicherheit

Fortschrittanzeige

Angaben zu weiteren Beschäftigungen

Angaben zu weiteren Beschäftigungen

Übermittlung

Übermittlung

Sie können Ihren Antrag auf zwei Arten übermitteln:

Online signieren und versenden
Mit aktivierter Handysignatur oder Bürgerkarte können Sie Ihren Antrag nach der Eingabe und Überprüfung Ihrer Angaben online signieren und absenden.

Handschriftliche Unterfertigung
Schritt 1: Sie füllen Ihren Antrag online aus und laden diesen nach der Eingabe und Überprüfung Ihrer Angaben als PDF herunter, drucken ihn aus und unterschreiben.
Schritt 2: Laden Sie den unterfertigten Antrag (Scan) ins Formular und senden diesen ab.

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Formularkennung

Telearbeit_FG0170_DVB - V1.0 - 06/2023

(FORMGEN_FORMSERVER / 2311.1.12) 2024-05-15 09:07:34.100