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Grenzüberschreitende Telearbeit

Einleitungstext

Antrag auf Festlegung der österreichischen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit

Es wird um den Abschluss einer Vereinbarung über die Anwendung von Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 bei gewöhnlicher grenzüberschreitender Telearbeit ersucht.

Wichtig: Ein Antrag kann für max. 3 Monate rückwirkend gestellt werden, unter der Voraussetzung, dass in diesem rückwirkenden Zeitraum durchgängig Sozialversicherungsbeiträge in Österreich entrichtet wurden. Die Rahmenvereinbarung betrifft ausschließlich Situationen mit weniger als 50% Telearbeit. Soll die Ausnahmevereinbarung länger als 3 Monate rückwirkend gelten oder sollte mehr Telearbeit ohne Zuständigkeitsänderung gewünscht werden, müsste ein entsprechender Antrag auf Ausnahmevereinbarung nach Art. 16 der VO (EG) Nr. 883/2004 beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gestellt werden.

Informationen zu den Unterzeichnerstaaten sammelt und veröffentlicht der belgische Föderale Öffentliche Dienst Soziale Sicherheit

Fortschrittanzeige

Angaben zu weiteren Beschäftigungen

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Übermittlung

Übermittlung

Sie können Ihren Antrag auf zwei Arten übermitteln:

Online signieren und versenden
Mit aktivierter Handysignatur oder Bürgerkarte können Sie Ihren Antrag nach der Eingabe und Überprüfung Ihrer Angaben online signieren und absenden.

Handschriftliche Unterfertigung
Schritt 1: Sie füllen Ihren Antrag online aus und laden diesen nach der Eingabe und Überprüfung Ihrer Angaben als PDF herunter, drucken ihn aus und unterschreiben.
Schritt 2: Laden Sie den unterfertigten Antrag (Scan) ins Formular und senden diesen ab.

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Formularkennung

Telearbeit_FG0170_DVB - V2.0 - 07/2024

(FORMGEN_FORMSERVER / 2311.1.15) 2024-07-27 07:25:40.343