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Antrag auf Ausstellung einer Bestätigung der Anspruchsberechtigung für die Abholung von gratis COVID-19 Antigen-Selbsttests in der Apotheke

Einleitungstext

Mit diesem Formular können Sie eine Bestätigung der Anspruchsberechtigung für die Abholung von gratis COVID-19 Antigen-Selbsttests in der Apotheke beantragen. Nach Erhalt und Bearbeitung des Antrags wird Ihnen die Bestätigung postalisch zugesandt. Dieses Formular richtet sich ausschließlich an Personen, die keine ELGA Teilnehmer/innen sind.

Bezugsberechtigt sind Personen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Es muss ein Krankenversicherungsanspruch nach den Sozialversicherungsgesetzen vorliegen. Dem gleichgestellt sind Personen, die selbständig erwerbstätig sind und von der gesetzlichen Krankenversicherung ausgenommen sind, weil sie aufgrund ihrer Kammerzugehörigkeit Leistungen der Krankenversicherung erhalten.
  • Vorhandensein einer e-card oder zumindest einer Sozialversicherungsnummer.

Das Bestätigungsschreiben berechtigt Sie zur monatlichen Abholung Ihrer gratis COVID-19 Antigen-Selbsttests für den jeweils gültigen Zeitraum. Dafür ist EINE Bestellung ausreichend! Bitte daher keine Mehrfachbestellungen durchführen. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung so rechtzeitig zu erfolgen hat, dass eine Abholung noch im selben Monat der Beantragung erfolgen kann.

Hinweis: Der Bezugszeitraum für die monatlich 5 Stück gratis COVID-19 Antigen-Selbsttests wurde bis inkl. Juni 2023 verlängert. Alle Personen, welche im Zeitraum April bis Dezember 2022 bereits ein Bestätigungsschreiben erhalten haben, werden bis spätestens zum Jahreswechsel ein erneutes Bestätigungsschreiben für den Zeitraum Jänner bis Juni 2023 erhalten. In diesen Fällen ist kein erneuter Antrag erforderlich.

Weitere Informationen finden Sie in den Fragen und Antworten auf https://www.chipkarte.at/.

Antragsdaten

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Meine Personendaten

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Kontaktdaten

Kontaktdaten

* Bitte geben Sie zumindest eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse an.
Im Falle von Rückfragen berechtigen Telefonnummer und E-Mailadresse zur Kontaktaufnahme mit der antragstellenden bzw. bezugsberechtigten Person.
Zustelladresse

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Datenschutzinformation gemäß Art. 13 DSGVO

Datenschutzinformation gemäß Art. 13 DSGVO

Verantwortlich für die Datenverarbeitung:
Dachverband der Sozialversicherungsträger
Kundmanngasse 21
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 711 32-0
E-Mail: PosteingangAllgemein@sozialversicherung.at

Datenschutzbeauftragter des Dachverbandes ist Herr Mag. Siegfried Gruber. Sie erreichen ihn unter folgender E-Mail-Adresse: dsb-dachverband@sozialversicherung.at

Zwecke, für die Ihre Daten verarbeitet werden:
Die Datenverarbeitung erfolgt zu dem Zweck, den gemäß § 742b Abs. 2 ASVG, § 380b GSVG, § 374b BSVG und § 261b B-KUVG bezugsberechtigten Personen, die nicht an ELGA teilnehmen, den kostenlosen Zugang zu Ihren gratis Packung zu 5 Stück COVID-19 Antigentests zur Eigenanwendung pro Monat zu ermöglichen.
Hinweis: Die Bestimmungen lt. § 742b Abs. 2 ASVG, § 380b GSVG, § 374b BSVG und § 261b B-KUVG treten am 1. Jänner 2023 in Kraft. Die Bestätigungsschreiben werden nach Inkrafttreten der entsprechenden Bestimmungen mit der Post versendet.

Die angegebenen Daten werden zu keinem sonstigen Zweck verarbeitet.

Rechtsgrundlage(n), aufgrund derer wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten:
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten aufgrund ihrer ausdrücklichen Einwilligung iSd Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO. Zwar sind die Daten, die wir verarbeiten, an sich keine Gesundheitsdaten, jedoch verfolgt die Verarbeitung ausschließlich ein im öffentlichen Interesse im Bereich der öffentlichen Gesundheit liegendes Ziel. Im Einklang mit der Ansicht der Datenschutzbehörde (DSB 19.11.2020, DSB-D124.3093) gehen wir also davon aus, dass wir Ihre Gesundheitsdaten verarbeiten.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Einwilligung deshalb benötigen, weil Sie sich gegen eine Teilnahme an ELGA entschieden haben. Ihre Einwilligung in die Datenverarbeitung ist notwendig, damit Sie – sofern Sie die Voraussetzungen des § 742b Abs. 2 ASVG erfüllen – in weiterer Folge eine Bestätigung für die Anspruchsberechtigung zur Abgabe der gratis COVID-19 Antigentests zur Eigenanwendung in der Apotheke Ihrer Wahl erhalten. Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse benötigen wir, um Sie allenfalls darüber zu informieren, dass Ihnen bereits eine Bestätigung übermittelt wurde.

Sie können Ihre Einwilligung natürlich jederzeit ohne Angaben von Gründen via E-Mail an covidtests@sozialversicherung.at widerrufen, wodurch jedoch die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum erfolgten Widerruf nicht berührt wird.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten bevollmächtigter Vertreter (insbesondere Erwachsenenvertreter, Vorsorgebevollmächtigter, Obsorgeberechtigter, Versicherter) erfolgt auf Grundlage der jeweils anwendbaren Materiengesetze, insbesondere der §§ 239 ff ABGB.

Empfänger der Daten:
Die von Ihnen im Online-Formular angegeben Daten werden an das vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Abwicklung der Bestellungen eingerichtete Covid-Test-Servicecenter der österreichischen Sozialversicherung übermittelt und dort werden die angegebenen Daten sowie das Bestehen eines Anspruchs nach § 742b Abs. 2 ASVG geprüft. Im Falle eines bestehenden Anspruchs wird Ihnen eine Bestätigung über die Anspruchsberechtigung zur Abgabe der gratis COVID-19 Antigentests zur Eigenanwendung postalisch übermittelt.

Die Abrechnung der abgegebenen gratis COVID-19 Antigentests zur Eigenanwendung erfolgt im Verantwortungsbereich der jeweiligen Apotheke.

Speicherdauer:
Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies zur Zweckerreichung notwendig ist. Die Löschung der Daten erfolgt spätestens 6 Monate nach Ende des Ausgabezeitraums.

Ihre Rechte:
Ihnen kommen die Rechte aus der DSGVO und dem DSG zu, das heißt, Sie haben neben dem Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angaben von Gründen zu widerrufen auch ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und ein Recht auf Datenübertragbarkeit.

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen österreichisches oder europäisches Recht verstößt, haben Sie gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde (E-Mail: dsb@dsb.gv.at; Barichgasse 40-42, 1030 Wien).
Einwilligungserklärung

Einwilligungserklärung

1. zum Zweck der Übermittlung einer Bestätigung der Anspruchsberechtigung für die gratis COVID-19 Antigentests zur Eigenanwendung (inkl. Prüfung meiner Anspruchsberechtigung) und
2. zur allfälligen Kontaktaufnahme in diesem Zusammenhang
durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger als datenschutzrechtlichen Verantwortlichen iSd Art. 4 Z 7 DSGVO verarbeitet werden.
Ich bin mir bewusst, dass ich meine Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen via E-Mail an covidtests@sozialversicherung.at widerrufen kann, aber die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung bis zu diesem Zeitpunkt nicht berührt wird.
Richtigkeit der Angaben

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Sicherheitsabfrage

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Formularkennung

COVID19Tests_FG0134_SVPortal - V1.1 - 04/2022

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