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Antrag auf Zusatzversicherung in der GSVG-Krankenversicherung

Einleitungstext

Eine längere Krankheit kann finanzielle Schwierigkeiten mit sich bringen, wenn Ihre Mitarbeit im Betrieb ausfällt. Die Zusatzversicherung in der Krankenversicherung ist eine freiwillige Versicherung, um für das Risiko der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit vorzusorgen. Der Beginn der Zusatzversicherung ist nur vor Vollendung des 60. Lebensjahres möglich.
Mehr Informationen zur Zusatzversicherung in der GSVG-Krankenversicherung.

Personendaten

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Betriebsadresse

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Antragsdaten

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Anmeldung zur Zusatzversicherung ab
Kenntnisnahme

Kenntnisnahme

Bitte lesen Sie die Information zur freiwilligen Zusatzversicherung und / oder speichern Sie diese für später auf Ihrem Computer.
Antragstellung

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Diese Erklärung wurde bereits telefonisch abgegeben
Die Antragstellung erfolgt in eigenem Namen

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Formularkennung

VS175001

(FORMGEN_FORMSERVER / 2311.1.10) 2024-04-30 07:29:48.164