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Beantragung einer e-card für ELGA bzw. ehealth-Zwecke für freie Berufe
Einleitungstext
Mit der SARS-CoV-2-Pandemie haben die IT-gestützten Prozesse im Gesundheitswesen eine neue Dynamik erfahren. Die technischen Verfahren der ELGA mit der e-card als Zugangsschlüssel bilden dabei die Grundlage für die Erfassung von Impfungen im eImpfpass (= Zentrales Impfregister).
Die dort eingetragenen COVID-19-Imfpungen werden in weiterer Folge auch in die COVID-19-bezogenen Nachweise einfließen, gemeinsam mit negativen COVID-19-Tests, erfolgten und aktuell abgelaufenen COVID-19-Infektionen und positiven Antikörpertests.
Um einen reibungslosen Ablauf der Impfungen sicherstellen zu können, haben Sie die Möglichkeit, bei der SVS (ehemals Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft) eine e-card für Zwecke der ELGA zu beantragen, sofern Sie noch keine e-card besitzen. Diesen Antrag können Sie auch für Angehörige stellen, die keine e-card besitzen.
Wenn Sie bereits eine e-card besitzen, ist kein neuerlicher Antrag notwendig. Die bisherige e-card ermöglicht den Zugang zu ELGA und zum eImpfpass.
Bitte beachten Sie, dass eine e-card nichts an Ihrer (privaten) Krankenversicherung ändert.
Dieser Antrag ist ausschließlich online zu stellen.
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