Aufgrund von Wartungsarbeiten an Backend-Systemen kann es derzeit zu Beeinträchtigungen beim Login und bei der Nutzung von einzelnen Services kommen.
Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
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Der Ausfall einer Arbeitskraft infolge einer Krankheit oder eines (Arbeits)Unfalles verändert oft schlagartig die persönliche, aber auch die wirtschaftliche Situation. Mit der sozialen Betriebshilfe der SVS wird hier wirksam entgegengewirkt. Für den Einsatz von Betriebshelfern hat die SVS vertragliche Vereinbarungen mit den Maschinen- und Betriebshilferingen abgeschlossen, die bezüglich Vermittlung und Abwicklung Hilfestellung bieten. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, sich selbst einen geeigneten Betriebshelfer zu organisieren und den notwendigen Einsatz direkt der SVS (Formular bzw. unter 050 808 808) zu melden und mit dieser abzurechnen.
Neben der Einsatzmeldung vor Einsatzbeginn ist der SVS auch der Einsatzbeginn jedes eingesetzten Betriebshelfers sofort (spätestens bis zum 7. Tag ab Beginn seines Einsatzes) zu melden. Nur so ist der Anspruch auf eine Leistung gewahrt.
Wer muss was melden?
Einsatzmeldung: Diese Meldung kann vom Betriebsführer bzw. der ausgefallen Person des Einsatzbetriebes, dem Maschinenring bei Inanspruchnahme oder auch, sofern es infolge der Folgen einer Erkrankung oder eines Unfalles nicht anders möglich ist, von dritter Seite z. B. aus der Nachbarschaft erfolgen.
Einsatzbeginnmeldung des Helfers: Diese soll in erster Linie vom eingesetzten Betriebshelfer durchgeführt werden bzw. bei Vermittlung über den Maschinenring von diesem. Ersatzweise kann sie natürlich auch vom Einsatzbetrieb erfolgen.
Einsatzgründe für soziale Betriebshilfe:
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