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Unfallmeldung für bäuerliche Versicherte

Einleitungstext


Eine Unfallmeldung gemäß § 363 ASVG ist dann zu erstatten, wenn eine Person durch einen Arbeitsunfall mehr als 3 Tage völlig oder teilweise arbeitsunfähig geworden ist oder sich eine tödliche Verletzung zugezogen hat. Diese Unfallmeldung ersetzt die Unfallmeldung gemäß § 363 ASVG. Beantworten Sie bitte die Fragen in jedem Abschnitt. Geben Sie am Schluss Ihre Absenderdaten ein, und senden Sie das Formular ab. Auf der Abschlussseite erhalten Sie eine Bestätigung über die Weiterleitung der Unfallmeldung.

Fortschrittanzeige

Angaben zum Unfallszeitpunkt

Angaben zum Unfallszeitpunkt

Daten der/des Versehrten (Verletzten)

Daten der/des Versehrten (Verletzten)

Verletzte Person und Betriebsführer/in ident?

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Formularkennung

SV050_UNFALL_0109 - V1.00 - 01/2020

(FORMGEN_FORMSERVER / 2311.1.12) 2024-05-14 12:20:41.264