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Unfallmeldung für selbständig Erwerbstätige
Einleitungstext
Eine Unfallmeldung gemäß § 363 ASVG ist dann zu erstatten, wenn eine Person durch einen Arbeitsunfall mehr als 3 Tage völlig oder teilweise arbeitsunfähig geworden ist oder sich eine tödliche Verletzung zugezogen hat. Diese Unfallmeldung ersetzt die Unfallmeldung gemäß § 363 ASVG. Beantworten Sie bitte die Fragen in jedem Abschnitt. Geben Sie am Schluss Ihre Absenderdaten ein, und senden Sie das Formular ab. Auf der Abschlussseite erhalten Sie eine Bestätigung über die Weiterleitung der Unfallmeldung.
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