Allgemeine Informationen
Mit diesem Service besteht die Möglichkeit, Leistungsbestätigungen für den Bereich Heilbehelfe/Hilfsmittel anzuzeigen und auszudrucken.
Voraussetzungen
ID Austria bzw. Bürgerkarte.
Zuständige Stelle
Der jeweils zuständige Krankenversicherungsträger.
Verfahrensablauf (Zugang zum Service)
Wählen Sie bitte das Service "Heilbehelfe/Hilfsmittel: Kostenerstattung anzeigen".
Erforderliche Unterlagen
Für die Benutzung dieses Online-Services müssen Sie keine Unterlagen übermitteln.
Kosten
Bei Nutzung dieses Services fallen für Sie keine Gebühren an.
Zuletzt aktualisiert am 09. Februar 2018