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Bestätigung über bezahlte Behandlungsbeiträge und/oder bezahlte Rezeptgebühren für das Finanzamt (Arbeitnehmerveranlagung)
Einleitungstext
Durch das Ausfüllen des Formulars fordern Sie eine Bestätigung über die von Ihnen bezahlten Behandlungsbeiträge und/oder bezahlten Rezeptgebühren an.
Diese Bestätigung gilt als Nachweis für das Finanzamt (Arbeitnehmerveranlagung) und wird Ihnen auf dem Postweg zugesandt.
Wichtiger Hinweis: Eine Bestätigung für die im vorangegangenen Kalenderjahr bezahlten Rezeptgebühren kann erst ab Mitte März des laufenden Jahres erstellt werden.
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