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Antrag auf Auslandsbetreuung
Einleitungstext
Hier können Sie einen Antrag auf Betreuung durch einen Krankenversicherungsträger Ihres Wohnortstaates auf Kosten der BVAEB stellen, wenn Sie in einem anderen EU/EWR-Staat als Österreich, in der Schweiz, im Vereinigten Königreich oder in einem Staat Ihren Wohnort haben, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag über soziale Sicherheit besteht. Der Wohnort ist der Ort, in dem der Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen liegt. Dabei ist – unabhängig vom melderechtlichen Hauptwohnsitz – vor allem auf die Absicht der Dauerhaftigkeit des Aufenthalts sowie Ihre gewöhnlichen Interessen wie beispielsweise Familie oder vergleichbare soziale Bindungen abzustellen.
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