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Antrag auf Weiterversicherung in der Krankenversicherung (gemäß § 7b B-KUVG)

Einleitungstext

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Mit diesem Online-Formular erzeugen Sie einen fertigen Antrag im PDF-Format. Den ausgedruckten Antrag können Sie unterschrieben per Post einreichen oder persönlich abgeben.

Wenn Sie über die ID Austria verfügen, können Sie Ihren Antrag schnell und bequem unter www.meinebvaeb.at - dem Online-Service-Portal der BVAEB - übermitteln.
Personendaten

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Adresse

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Kontaktdaten

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Angaben zur Pflichtversicherung

Angaben zur Pflichtversicherung

Sind Sie derzeit bei einem österreichischen
Krankenversicherungsträger pflichtversichert?
Übersicht der Krankenversicherungszeiten in den letzten 12 Monaten vor der Antragstellung

Übersicht der Krankenversicherungszeiten in den letzten 12 Monaten vor der Antragstellung

Liegt oder lag eine Pflichtversicherung in Österreich
und/oder im Ausland vor?
Beziehen oder bezogen Sie Krankengeld, Wochengeld
bzw. Kinderbetreuungsgeld?
Beziehen oder bezogen Sie Arbeitslosengeld,
Notstandshilfe bzw. bedarfsorientierter Mindesthilfe?
Leisten oder leisteten Sie Präsenzdienst bzw. Zivildienst?
Wurde eine Mitversicherung bei einer anderen Person beendet?
Zahlungsart

Zahlungsart

Erklärung

Erklärung

Hinweise zu Ihrem Antrag

Hinweise zu Ihrem Antrag

Personen, die aus der Pflichtversicherung nach dem B-KUVG ausscheiden und ihren Wohnsitz im Inland haben und in keiner gesetzlichen Krankenversicherung in Österreich (z.B. ASVG, GSVG, BSVG) pflichtversichert sind, können eine Weiterversicherung in der Krankenversicherung (§ 7b B-KUVG) abschließen. Eine Weiterversicherung kann auch von folgenden Personen abgeschlossen werden:

  • Die überlebende Ehepartnerin bzw. der überlebende Ehepartner / die eingetragene Partnerin bzw. der eingetragene Partner nach dem Tod einer / eines B-KUVG Versicherten.
  • Frühere Ehegattin bzw. Ehegatte / eingetragene Partnerin bzw. Partner von B-KUVG Versicherte/n nach der Nichtigerklärung / Aufhebung / Scheidung / Auflösung der Ehe bzw. eingetragener Partnerschaft.

Beginn der Weiterversicherung

  • Die Weiterversicherung schließt zeitlich unmittelbar an das Ende der Pflichtversicherung nach dem B-KUVG an
  • Bei geschiedenen Ehepartnern / früheren eingetragenen Partnern an das Ende der Ehe / eingetragenen Partnerschaft
  • Bei Hinterbliebenen nach dem Tod der / des Versicherten

Ende der Weiterversicherung

  • mit dem Wegfall der Voraussetzungen
  • mit dem Ende des Kalendermonats, in dem die/der Versicherte ihren/seinen Austritt erklärt
  • mit dem Ende des zweiten Kalendermonats, für den ein Beitragsrückstand besteht, wenn die Beiträge für zwei Kalendermonate nicht entrichtet sind

Antragstellung

Der Antrag ist binnen 6 Monaten nach dem Ausscheiden aus der Pflichtversicherung nach dem B-KUVG bzw. der Nichtigerklärung / Aufhebung / Scheidung / Auflösung der Ehe bzw. eingetragener Partnerschaft oder bei Ehepartnern / eingetragenen Partnern nach dem Tod einer / eines B-KUVG Versicherten zu stellen.

Leistungsumfang

Die weiterversicherte Person und ihre anspruchsberechtigten Angehörigen haben Anspruch auf Sachleistungen (z.B. ärztliche Hilfe, Heilmittel, Heilbehelfe, Anstaltspflege). Barleistungen (Krankengeld, Wochengeld) sind gesetzlich nicht vorgesehen.

Beitragsgrundlage

Grundsätzlich wird als Beitragsgrundlage die Höchstbeitragsgrundlage herangezogen. Die Beitragsgrundlage für Weiterversicherte gemäß § 7b B-KUVG kann – soweit es nach den wirtschaftlichen Verhältnissen begründet erscheint – herabgesetzt werden. Hierfür ist ein gesonderter „Antrag auf Herabsetzung der Beitragsgrundlage für Weiterversicherte“ zu stellen. Das entsprechende Formular finden Sie auf unserer Homepage.

SEPA-Lastschriftmandat

Im Falle der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats wird die BVAEB ermächtigt, Zahlungen vom Konto der weiterversicherten Person mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Das Kreditinstitut wird angewiesen, die von der BVAEB auf das Konto gezogenen SEPA-Lastschriften einzulösen. Innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, kann die Erstattung des belasteten Betrages verlangt werden. Es gelten die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Meldepflicht

Bewusst falsche Angaben können einen rückwirkenden Ausschluss aus der Versicherung zur Folge haben. Für die Versicherung bedeutsame Änderungen sind binnen einer Woche der BVAEB zu melden.

Kontakt

  • e-Mail: weiterversicherung@bvaeb.at
  • Telefon: 050405 DW 21170

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Formularkennung

Antrag_WV_in_KV_BVAEB0006 - V1.0 - 11/2022

(FORMGEN_FORMSERVER / 2311.1.11) 2024-05-02 02:49:25.677