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Antrag auf freiwillige Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung

Einleitungstext

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Mit diesem Online-Formular erzeugen Sie einen fertigen Antrag im PDF-Format. Den ausgedruckten Antrag können Sie unterschrieben per Post einreichen oder persönlich abgeben.

Wenn Sie über die ID Austria verfügen, können Sie Ihren Antrag schnell und bequem unter www.meinebvaeb.at - dem Online-Service-Portal der BVAEB - übermitteln.
Personendaten

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Adressdaten

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Kontaktdaten

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* Bitte geben Sie zumindest eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse an.
Angaben zur Beschäftigung

Angaben zur Beschäftigung

Zahlungsart

Zahlungsart

Erklärung

Erklärung

  • Bezug einer Eigenpension (z.B. Alterspension, ausländische Rente)
  • Bestehen einer Pflichtversicherung in der Kranken- oder Pensionsversicherung aufgrund einer anderen Beschäftigung (z.B. Arbeiterin/Arbeiter, Angestellte/Angestellter, Beamtin/Beamte, Gewerbetreibende/Gewerbetreibender, Bäuerin/Bauer)
  • Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen beruflichen Vertretung (z.B. Ärztin/Arzt, Apothekerin/Apotheker, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Notarin/Notar, Wirtschaftstreuhänderin/Wirtschaftstreuhänder, Ziviltechnikerin/Ziviltechniker)
  • Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe
  • Bezug von Kinderbetreuungsgeld
Hinweise zu Ihrem Antrag

Hinweise zu Ihrem Antrag

1. Umfang der Versicherung

Die Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung wirkt für die Kranken- und Pensionsversicherung.

2. Beginn der Versicherung

Die freiwillige Selbstversicherung beginnt
  • bei der erstmaligen Inanspruchnahme mit dem Tag des Beginnes der geringfügigen Beschäftigung, wenn der Antrag binnen sechs Wochen nach diesem Zeitpunkt gestellt wird
  • sonst mit dem der Antragstellung folgenden Tag.

Wenn eine vorangegangene Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung auf Grund einer Austrittserklärung oder wegen Nichtentrichtung der Beiträge geendet hat, kann ein neuerlicher Antrag erst wieder nach Ablauf von drei Monaten gestellt werden.

3. Ende der Versicherung

Die freiwillige Selbstversicherung endet

  • mit dem Wegfall der Voraussetzungen (Ende der geringfügigen Beschäftigung, Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze, Aufnahme einer weiteren Beschäftigung mit Vollversicherung)
  • mit dem Tag des Austrittes bzw.
  • wenn der fällige Beitrag nicht binnen zwei Monaten nach Ablauf des Monates, für den er gelten soll, gezahlt worden ist, mit dem Ende des Monates, für den zuletzt ein voller Monatsbeitrag entrichtet worden ist.

4. Beiträge und Beitragszahlung

Der monatliche Beitrag beträgt EUR 73,21.

Davon entfallen EUR 20,07 auf die Krankenversicherung und EUR 53,14 auf die Pensionsversicherung.

Die Beiträge werden monatlich vorgeschrieben und sind am letzten Tag des Beitragsmonates fällig. Die Beiträge sind innerhalb von 15 Tagen nach der Fälligkeit bei der Kasse einzuzahlen.

Bei verspäteter Einzahlung sind Verzugszinsen anzulasten.

Bei den obgenannten Beiträgen handelt es sich um die Werte für 2024.

5. Meldepflicht

Allfällige Änderungen sind binnen einer Woche schriftlich der BVAEB zu melden.

6. Kontakt

  • e-Mail: geringfuegige@bvaeb.at
  • Telefon: 050405 DW 21170

Navigationselemente

Formularkennung

Antrag_SV_in_KV_u_PV_BVAEB0013 - V1.0 - 11/2022

(FORMGEN_FORMSERVER / 2311.1.10) 2024-04-27 17:15:18.485