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Unfallmeldung für unselbständig Erwerbstätige
Einleitungstext
• Diese elektronische Unfallmeldung dient ausschließlich der Meldung von Arbeitsunfällen durch Betriebe bzw. Dienstgeber.
• Meldepflicht (gem. § 363 ASVG) besteht binnen fünf Tagen bei Tod oder mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit.
• Unfälle mit Zahnschäden oder Beschädigungen von prothetischen Hilfsmitteln im Zusammenhang mit einer Verletzung sind jedenfalls zu melden.
• Sie sind Dienstnehmer und Ihr Unfall wurde nicht durch den Betrieb gemeldet?
Unter www.meine-uv.at/fallmeldung können Sie einen Unfall melden oder einen Leistungsantrag einbringen.
Bitte beachten Sie:
• Für die elektronische Übermittlung der Unfallmeldung ist Ihre ID-Austria erforderlich. Mit der Schaltfläche "Signieren & Senden" übermitteln Sie diese direkt an die AUVA.
• Das Kontrollkästchen "Ergänzung durch Dritte" ist ausschließlich für die elektronische Weiterleitung der (teilweise) ausgefüllten Unfallmeldung innerhalb ihres Unternehmens
vorgesehen. Durch Betätigung der Schaltfläche "Senden" am Ende des Formulars wird diese weitergeleitet. Die Übermittlung an die AUVA erfolgt dadurch nicht.
Die ausgefüllte Unfallmeldung kann sowohl vor, als auch nach dem "Senden" als PDF-Dokument aufbereitet und gespeichert werden.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an meineuv@auva.at.
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