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Unfallmeldung für Personen in Bildungseinrichtungen
Einleitungstext
Für Kindergartenkinder (im verpflichtenden Kindergartenjahr), Schülerinnen, Schüler und Studierende
• Diese elektronische Unfallmeldung dient ausschließlich der Meldung von Unfällen durch Bildungseinrichtungen.
• Gesetzliche Meldepflicht (gem. § 363 Abs. 4 ASVG) besteht für alle Unfälle mit körperlicher Schädigung innerhalb von 5 Tagen.
Bitte beachten Sie:
Für die elektronische Übermittlung der Unfallmeldung ist eine ID-Austria erforderlich.
Für Fragen zur Handhabung des Online-Formulars wenden Sie sich an die MeineUV-Redaktion.
Bitte senden Sie keine PDF-Formulare an diese E-Mail-Adresse.
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