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Unfallmeldung für Personen in Bildungseinrichtungen

Einleitungstext

Für Kindergartenkinder (im verpflichtenden Kindergartenjahr), Schülerinnen, Schüler und Studierende

• Diese elektronische Unfallmeldung dient ausschließlich der Meldung von Unfällen durch Bildungseinrichtungen.
• Gesetzliche Meldepflicht (gem. § 363 Abs. 4 ASVG) besteht für alle Unfälle mit körperlicher Schädigung innerhalb von 5 Tagen.

Bitte beachten Sie:
Für die elektronische Übermittlung der Unfallmeldung ist eine ID-Austria erforderlich.

Für Fragen zur Handhabung des Online-Formulars wenden Sie sich an die MeineUV-Redaktion.
Bitte senden Sie keine PDF-Formulare an diese E-Mail-Adresse.

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Angaben zur Übermittlung der Meldung

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Angaben zur Ausbildung

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Private Bildungseinrichtung
Daten der Bildungseinrichtung

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Formularkennung

MUV0029_UM_Bildungseinrichtung - V1.1 - 05/2024

(FORMGEN_FORMSERVER / 2311.1.12) 2024-05-19 04:40:12.424