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Antrag auf Rezeptgebühr-Befreiung

Einleitungstext

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Informationsblatt

Informationsblatt

Information zur Rezeptgebühr-Befreiung bei sozialer Schutzbedürftigkeit (gültig für das Jahr 2024)


Unter bestimmten Voraussetzungen brauchen versicherte Personen keine Rezeptgebühr bezahlen. Die Befreiung muss – mit Ausnahme der bereits gesetzlich geregelten Fälle – beim Krankenversicherungsträger beantragt werden.


Ohne Antrag befreit sind...

  • Personen die Geldleistungen erhalten, bei denen schon anlässlich der Zuerkennung dieser Leistung die besondere soziale Schutzbedürftigkeit festgestellt wurde (zum Beispiel eine Pension mit Ausgleichszulage).
  • Zivildiener und deren anspruchsberechtigte Angehörige
  • Selbstversicherte Personen, die sich der Pflege eines behinderten Kindes widmen
  • Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Freiwilligen Sozialjahres, des Freiwilligen Umweltschutzjahres, etc.
  • Personen mit anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten. Die Feststellung der Erkrankung und die Kennzeichnung der Rezepte erfolgt durch den behandelnden Arzt oder die Ärztin. Die Befreiung gilt nur für Medikamente, die zur Behandlung der anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheit verschrieben werden. Für Medikamente zur Behandlung von Folge-Erkrankungen ist die Rezeptgebühr zu bezahlen.


Auf Antrag befreit werden...


Personen, deren monatliche Netto-Einkünfte folgende Grenzbeträge nicht übersteigen:
EUR 1.217,96 für alleinstehende Personen bzw.
EUR 1.921,46 für Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften und eingetragene Partnerschaften

Personen, die infolge von Krankheiten oder Gebrechen besondere Aufwendungen nachweisen und deren monatliche Netto-Einkünfte folgende Grenzbeträge nicht übersteigen:
EUR 1.400,65 für alleinstehende Personen bzw.
EUR 2.209,68 für Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften und eingetragene Partnerschaften

Diese Beträge erhöhen sich für jedes Kind um EUR 187,93, sofern das Netto-Einkommen des Kindes den Grenzbetrag von EUR 447,97 nicht erreicht.

  • Leben im gemeinsamen Haushalt des Antragstellers Personen mit eigenem Einkommen, ist dies bei Ehepaaren/Lebensgemeinschaften mit 100 Prozent, bei allen anderen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen mit 12,5 Prozent zu berücksichtigen
  • Unterhaltsansprüche sind in der gebührenden Höhe oder der tatsächlich geleisteten Höhe zu berücksichtigen
  • Eine Befreiung von der Rezeptgebühr gilt auch für anspruchsberechtigte Angehörige
  • Die Ärztinnen und Ärzte sowie die Apotheken fragen die Befreiung von der Rezeptgebühr über das e-card System ab.

Bitte folgene Nachweise beilegen bzw. hochladen:

  • Einkommens-Nachweis von allen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen (zum Beispiel aktuelle Lohn- oder Gehaltsabrechnung, Pensionsbescheid, Unfallrente, AMS-Bezugsbestätigung, Kinderbetreuungsgeld, Sozialhilfe, ausländische Einkünfte, Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung)
  • Scheidungsurteil und Vergleichsausfertigung aus der die Höhe eines eventuellen Unterhalts-Anspruches ersichtlich ist
  • Einkommens-Nachweis aus selbstständiger Tätigkeit
  • Einkommens-Nachweis aus Gewerbebetrieb
  • Einkommens-Nachweis aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Einheitswertbescheid, Pachtvertrag)
  • Nachweise über andere Einkünfte (zum Beispiel Nachweise über Vermietung, Verpachtung, Kapitalerträge, Zinserträge, Beteiligungen, etc.)
Versandart

Versandart

Sie können Ihren Antrag auf zwei Arten übermitteln:

Online signieren und versenden
Mit aktivierter ID Austria können Sie Ihren Antrag nach der Eingabe und Überprüfung Ihrer Angaben online signieren und absenden.

Ausdrucken und mit der Post senden
Sie können Ihren Antrag nach der Eingabe und Überprüfung Ihrer Angaben als PDF herunterladen, ausdrucken und im Unterschriftsfeld unterschreiben. Senden Sie den Antrag und alle Beilagen per Post an die auf dem Antrag angegebene Adresse.

Bitte beachten Sie: Beilagen zu Ihrem Antrag müssen im Briefkuvert mitgeschickt werden.

Wie wollen Sie diesen Antrag übermitteln?

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Formularkennung

Rezeptgebbefr_FG0082_ESV012 - V2.00 - 11/2022

(FORMGEN_FORMSERVER / 2311.1.10) 2024-03-29 11:01:26.249