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Prüfung der Anspruchsberechtigung für Angehörige gemäß § 123 ASVG

Einleitungstext

HINWEIS: Mit dem elektronischen europäischen Identitätsnachweis (eIDAS) ist nur der Login in unsere Services möglich. Der elektronische europäische Identitätsnachweis unterstützt keine qualifizierten Signaturen. Nähere Informationen zu eIDAS finden Sie unter https://www.eid.as/de/.

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Sie können dieses Formular auf zwei Arten übermitteln:

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Mit aktivierter Handysignatur oder Bürgerkarte können Sie dieses Formular nach der Eingabe und Überprüfung Ihrer Angaben online signieren und absenden.

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Sie können dieses Formular nach der Eingabe und Überprüfung Ihrer Angaben als PDF herunterladen, ausdrucken und im Unterschriftsfeld unterschreiben. Senden Sie dieses Formular und alle Beilagen per Post an die auf dem Formular angegebene Adresse.

Bitte beachten Sie: Beilagen zu diesem Formular müssen im Briefkuvert mitgeschickt werden.

Wie wollen Sie dieses Formular übermitteln?
Bitte beachten Sie die Informationen zur Angehörigeneigenschaft!
Informationsblatt

Informationsblatt

Informationen zur Angehörigeneigenschaft

Die angeführten Angehörigen haben einen Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung, wenn sie
  • weder nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, noch nach einer anderen gesetzlichen Vorschrift krankenversichert sind,
  • bei keiner Krankenfürsorgeeinrichtung versichert sind und
  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.

Bei Zuzug aus dem Ausland benötigen wir den Versicherungszeitennachweis des ausländischen Versicherungsträgers (EU, EWR, Vereinigtes Königreich, Schweiz und bilaterale Vertragsstaaten) und einen Nachweis über den gewöhnlichen Aufenthalt im Inland (z.B. Aufenthaltstitel, Niederlassungsbewilligung, Anmeldebescheinigung, Kindergarten- oder Schulbesuchsbestätigung).

Angehörige können auch anspruchsberechtigt (mitversichert) sein, wenn sie in einem EU-, EWR-Land, dem Vereinigten Königreich oder der Schweiz leben bzw. sich ständig in einem bilateralen Vertragsstaat aufhalten.

Wenden Sie sich bitte dazu an die Österreichische Gesundheitskasse.

Darüber hinaus gibt es folgende weitere Voraussetzungen. Legen Sie bitte die notwendigen Nachweise in Kopie bei.
Angehörige Weitere Voraussetzungen Erforderliche Nachweise
Ehefrau/Ehemann
EingetragenePartnerin/ eingetragener Partner
Heiratsurkunde Urkunde über die eingetragene Partnerschaft
Kind, Wahlkind
Ab Vollendung des 18. Lebensjahres siehe *
Geburtsurkunde, Bestätigung über Adoption bzw. Gerichtsbeschluss, allenfalls Urkunde über die Vaterschaft/Elternschaft (Anerkennung/gerichtliche Feststellung)
Stiefkind
Ab Vollendung des 18. Lebensjahres siehe *
  • Ständige Hausgemeinschaft mit der versicherten Person
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Urkunde über die eingetragene Partnerschaft
Enkelkind
Ab Vollendung des 18. Lebensjahres siehe *
  • Ständige Hausgemeinschaft mit der versicherten Person

Geburtsurkunde des Kindes sowie Geburtsurkunde jenes Elternteiles, der Tochter oder Sohn der versicherten Person ist
Pflegekind mit behördlicher Bewilligung
Ab Vollendung des 18. Lebensjahres siehe *
  • Behördlich bewilligtes Pflegschaftsverhältnis
Geburtsurkunde, behördliche Pflegebewilligung
Pflegekind mit unentgeltlicher Verpflegung
Ab Vollendung des 18. Lebensjahres siehe *
  • Unentgeltliche Verpfelgung (Versorgung)
Geburtsurkunde
Pflegekind mit Verwandtschaftsverhältnis Ab Vollendung des 18. Lebensjahres siehe *
  • Ständige Hausgemeinschaft mit der versicherten Person
  • Verwandt oder verschwägert bis zum dritten Grad
Urkunden über das Verwandtschafts- bzw Verschwägerungsverhältnis
Verwandte haushaltsführende Person
Eltern; Wahl-; Stief- und Pflegeeltern; Kinder; Wahl-, Stief- und Pflegekinder; Enkel; Geschwister
  • Hausgemeinschaft seit mindestens zehn Monaten und während dieser Zeit Haushaltsführung ohne Bezahlung
  • Keine arbeitsfähige Ehefrau oder eingetragene Partnerin bzw. kein arbeitsfähiger Ehemann oder eingetragener Partner mit der versicherten Person im gemeinsamen Haushalt
Urkunden über das Verwandtschaftsverhältnis
Nicht verwandte haushaltsführende Person
Zum Beispiel: Lebensgefährtin oder Lebensgefährte
  • Weitere Voraussetzungen siehe „Verwandte haushaltsführende Person“ (oben)
Pflegende, angehörige Person
Ehefrau/Ehemann; eingetragene Partnerin/ eingetragener Partner; Personen, die mit der pflegebedürftigen Person in gerader Linie oder bis zum vierten Grad der Seitenlinie verwandt oder verschwägert sind; Wahl-, Stief- und Pflegekinder; Wahl-, Stief- und Pflegeeltern; nicht verwandte haushaltsführende Person (weitere Voraussetzungen siehe oben)
  • Die versicherte Person bezieht Pflegegeld der Stufe 3 oder höher
  • Pflege in häuslicher Umgebung ohne Bezahlung
Urkunden über das Verwandtschafts- bzw. Verschwägerungsverhältnis


* Mitversicherung für Kinder und Enkel nach Vollendung des 18. Lebensjahres:


Verlängerungsgrund Weitere Voraussetzungen Erforderliche Nachweise
Schul-, Studien- oder Berufsausbildung Längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres
  • Schulbesuch oder Berufsausbildung
  • Ernsthafte und zielstrebige Absolvierung eines Studiums
    oder
  • Bezug von Familienbeihilfe
Schulbesuchs- bzw. Studienbestätigung (je Schul- bzw. Studienjahr) Studienerfolgsnachweis (mindestens acht positive Semesterwochenstunden bzw. 16 ECTS-Punkte aus dem vorangegangenem Studienjahr)
Programm der Europäischen Union zur Förderung der Mobilität junger Menschen Längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres Teilnahmebestätigung
Erwerbslosigkeit Längstens bis zur Vollendung des 29. Lebensjahres (für maximal 24 Monate) Eintritt der Erwerbslosigkeit unmittelbar nach der Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. unmittelbar nach Schul-, Studien- oder Berufsausbildung. Die Ausbildung muss spätestens mit Vollendung des 27. Lebensjahres beendet worden sein. Die Mitversicherung ist auch mehrfach, nach jeder Ausbildung, möglich. Bestätigung über das Ende der Schul-, Studien- oder Berufsausbildung
Erwerbsunfähigkeit Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit oder Gebrechen seit der Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. seit dem Ende der Schul-, Studien- oder Berufsausbildung Aktuelles (fach-)ärztliches Gutachten über das Vorliegen von Erwerbsunfähigkeit oder Bezug der erhöhten Familienbeihilfe

Hinweis:

Folgende Personengruppen sind gesetzlich von der Angehörigeneigenschaft ausgeschlossen: Kammermitglieder (Angehörige freier Berufe); Bezieherinnen oder Bezieher einer Versorgungsleistung einer Kammer; bestimmte Pensionsbezieherinnen oder Pensionsbezieher nach dem GSVG; Notarinnen oder Notare; Personen die eine Erwerbstätigkeit im Ausland ausüben oder aufgrund dieser eine Pension beziehen

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Formularkennung

AngEigenschaft_FG0008_ESV014 - V4.0 - 11/2022

(FORMGEN_FORMSERVER / 2311.1.10) 2024-03-29 02:38:33.119