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Familienversicherung in der GSVG-Krankenversicherung (kostenpflichtig!)

Einleitungstext

Für Selbständige gibt es die Möglichkeit, ihre Familie durch eine Erhöhung der Beiträge mitzuversichern. Mehr Informationen zur Familienversicherung

Folgende Angehörige können zur Familienversicherung gemeldet werden:
  • Verwandte in auf- und absteigender Linie und in der Seitenlinie bis zum zweiten Grad: Mutter, Vater, Großmutter, Großvater, Urgroßmutter, Urgroßvater, Kinder, Enkel, Urenkel, Schwester, Bruder
  • Verschwägerte in auf- und absteigender Linie und in der Seitenlinie bis zum zweiten Grad: Schwager, Schwägerin, Schwiegermutter, Schwiegervater, Schwiegertochter, Schwiegersohn, Stiefmutter, Stiefvater, Stieftochter, Stiefsohn, Schwiegergroßeltern, Stiefenkel
Dokumente bitte übermitteln: Nachweise, aus denen sich das Verwandtschaftsverhältnis ableiten lässt (z.B.: Ihre Geburtsurkunde und die Geburtsurkunden Ihrer Angehörigen).

Bitte lesen Sie sich vor dem Ausfüllen die Informationen zur Familienversicherung in der Krankenversicherung durch.
Personendaten

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Betriebsadresse

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Antragstellung

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Diese Erklärung wurde bereits telefonisch abgegeben
Die Antragstellung erfolgt in eigenem Namen

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VS150001

(FORMGEN_FORMSERVER / 2311.1.10) 2024-04-29 05:10:08.685