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Antrag auf Genehmigung einer Zahlungsvereinbarung für BSVG-Versicherte

Einleitungstext

Daten des Antragstellers

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Kontaktdaten

Kontaktdaten

* Bitte geben Sie zumindest eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse an.
Mein Zahlungsvorschlag:

Mein Zahlungsvorschlag:

Ich ersuche um Genehmigung einer Zahlungsvereinbarung über meinen Beitragsrückstand.
Mein Zahlungsvorschlag:
 

 

Allgemeine Informationen zu Zahlungsvereinbarungen für Beiträge nach dem GSVG/FSVG
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Genehmigung einer Zahlungsvereinbarung. Wir behalten uns daher vor, Zahlungsvereinbarungen z. B. wegen Nichteinhaltung früherer Vereinbarungen nicht zu genehmigen.
  • Gegenstand der Vereinbarung ist immer der gesamte offene Betrag, über Teile des Rückstandes können wir keine Zahlungsvereinbarung genehmigen.
  • Die Zahlungsvereinbarung verliert ihre Gültigkeit, wenn die Raten nicht zu den vereinbarten Terminen bzw. die laufenden Beitragsvorschreibungen nicht bei Fälligkeit bezahlt werden.
  • ACHTUNG: Ab dem 19. Tag nach der erstmaligen Fälligkeit der Beiträge sind aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen (§ 35 GSVG) für unbezahlte Beiträge Verzugszinsen im Ausmaß von 7,88 % p. a. (Zinssatz im Jahr 2024) zu verrechnen/vorzuschreiben. Die Genehmigung einer Zahlungsvereinbarung unterbricht/beendet die weitere Verrechnung von Verzugszinsen nicht.
Informationen zur Anpassung der Beitragsgrundlage nach dem GSVG
  • Liegt der Einkommensteuerbescheid für das Kalenderjahr vor, stellen wir die endgültige Beitragsgrundlage fest. Weicht Ihre Prognose von der tatsächlichen Beitragsgrundlage ab, wird es zu Beitragsgutschriften oder zu Nachverrechnungen kommen.
  • Haben Sie das 57. Lebensjahr bereits vollendet und beziehen Sie noch keine Pension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung, lassen Sie diese Erklärung bitte auch von Ihrer steuerlichen Vertretung unterschreiben. Haben Sie keine steuerliche Vertretung, legen Sie bitte eine nähere Begründung für die Herab- oder Hinaufsetzung bei.
  • Im Pensionsfall gelten noch vorläufige (auch herab- oder hinaufgesetzte) Beitragsgrundlagen als endgültige Beitragsgrundlagen und werden bei der Pensionsberechnung berücksichtigt!
  • Haben Sie eine Option beantragt? Durch die Änderung der vorläufigen Beitragsgrundlage kann sich die Art der Anspruchsberechtigung ändern und Zusatzbeiträge können vorzuschreiben sein oder wegfallen.
  • Bereits an die Vorsorgekasse überwiesene Beiträge zur Selbständigenvorsorge können wir nicht mehr anpassen.
Allgemeine Informationen zu Zahlungsvereinbarungen für Beiträge nach dem BSVG
  • Anstelle des gesetzlichen Beitragszuschlages verrechnen wir für die Dauer der Ratenzahlung einen monatlichen Zinsenersatz. Andernfalls können wir die Zahlungserleichterung nicht gewähren.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Genehmigung einer Zahlungsvereinbarung. Wir behalten uns daher vor, Zahlungsvereinbarungen z. B. wegen Nichteinhaltung früherer Vereinbarungen nicht zu genehmigen.
  • Gegenstand der Vereinbarung ist immer der gesamte offene Betrag, über Teile des Rückstandes können wir keine Zahlungsvereinbarung genehmigen.
  • Die Zahlungsvereinbarung verliert ihre Gültigkeit, wenn die Raten nicht zu den vereinbarten Terminen bzw. die laufenden Beitragsvorschreibungen nicht bei Fälligkeit bezahlt werden.
Kenntnisnahme

Kenntnisnahme

Antrag

Antrag

Die Antragstellung erfolgt in eigenem Namen:

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Formularkennung

BW_127 - V1.1 - 06/2023

(FORMGEN_FORMSERVER / 2311.1.10) 2024-04-26 11:25:37.081