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Eintritt in die freiwillige Arbeitslosenversicherung
Einleitungstext
Als selbständig Erwerbstätiger können Sie seit dem 01.01.2009 für die Dauer Ihrer Selbständigkeit die freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen. Mit dieser haben Sie Anspruch auf sämtliche Leistungen der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, etc.).
Für die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung ist ausschließlich das Arbeitsmarktservice (AMS) zuständig. Mehr Informationen zur Arbeitslosenversicherung.
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