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Eintritt in die freiwillige Arbeitslosenversicherung

Einleitungstext

Als selbständig Erwerbstätiger können Sie seit dem 01.01.2009 für die Dauer Ihrer Selbständigkeit die freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen. Mit dieser haben Sie Anspruch auf sämtliche Leistungen der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, etc.).
Für die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung ist ausschließlich das Arbeitsmarktservice (AMS) zuständig. Mehr Informationen zur Arbeitslosenversicherung.

Personendaten

Personendaten

Ihre zuständiges SVS Kundencenter

Ihre zuständiges SVS Kundencenter

Eintrittserklärung / Wahl der Beitragsgrundlage

Eintrittserklärung / Wahl der Beitragsgrundlage

Ich erkläre den Eintritt in die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige.
Als Beitragsgrundlage für die Berechnung der Beiträge sowie der Leistungen der Arbeitslosenversicherung wähle ich
der Höchstbeitragsgrundlage nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG).
(Die angeführten Werte betreffen das Kalenderjahr 2024 und werden jährlich angepasst!)
Kenntnisnahme

Kenntnisnahme

Antragstellung

Antragstellung

Diese Erklärung wurde bereits telefonisch abgegeben
Die Antragstellung erfolgt in eigenem Namen

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Formularkennung

VS190006

(FORMGEN_FORMSERVER / 2311.1.11) 2024-05-03 15:16:46.905