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Anpassung der vorläufigen Beitragsgrundlage zur GSVG-/FSVG-Pflichtversicherung wegen Veränderung der Einkünfte

Einleitungstext

Personendaten

Personendaten

Kenntnisnahme

Kenntnisnahme

Bitte nehmen Sie vor dem Abschicken des Formulars die folgenden Informationen zur Kenntnis:
Wichtige Informationen für Sie!
  • Liegt der Einkommensteuerbescheid für das Kalenderjahr vor, stellen wir die endgültige Beitragsgrundlage fest. Weicht Ihre Prognose von der tatsächlichen Beitragsgrundlage ab, wird es zu Beitragsgutschriften oder zu Nachverrechnungen kommen.
  • Im Pensionsfall gelten noch vorläufige (auch herab- oder hinaufgesetzte) Beitragsgrundlagen als endgültige Beitragsgrundlagen und werden bei der Pensionsberechnung berücksichtigt! Bitte dabei beachten: Stehen Sie kurz vor dem Pensionsantritt, kann die Anpassung der Beitragsgrundlagen Auswirkungen auf die Höhe Ihrer Pensionsleistung haben.
  • Haben Sie eine Option beantragt? Durch die Änderung der vorläufigen Beitragsgrundlage kann sich die Art der Anspruchsberechtigung ändern und Zusatzbeiträge können vorzuschreiben sein oder wegfallen.
  • Bereits an die Vorsorgekasse überwiesene Beiträge zur Selbständigenvorsorge können wir nicht mehr anpassen.
Antragstellung

Antragstellung

Antragstellung

Antragstellung

Dieser Antrag wurde bereits telefonisch gestellt
Die Antragstellung erfolgt in eigenem Namen

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Formularkennung

VS210021

(FORMGEN_FORMSERVER / 2311.1.11) 2024-05-03 15:42:45.934