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Antrag auf Vorschreibung der Nachforderung zur GSVG-/FSVG-Pflichtversicherung in zwölf Teilbeträgen

Einleitungstext

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Personendaten

Personendaten

Betriebsadresse

Betriebsadresse

Antragsdaten

Antragsdaten

Kenntnisnahme

Kenntnisnahme

Die zwölf Teilbeträge werden gemeinsam mit den laufenden Beiträgen zu dieser Pflichtversicherung vorgeschrieben. Diese sind jeweils am Ende des zweiten Monats im Kalendervierteljahr fällig.
Dieser Antrag kann nur für Nachbelastungen folgender Jahre bewilligt werden (§ 35 Abs. 3 GSVG):
  • Kalenderjahr des erstmaligen Eintritts in die Pflichtversicherung und
  • die beiden darauffolgenden Kalenderjahre.
Die Antragstellung ist für den gesamten zulässigen Zeitraum oder jahresweise möglich. Die Antragsfrist endet am 31. März des Kalenderjahres, das der Feststellung der endgültigen Beitragsgrundlage folgt.

Informationen zur vorzeitigen Fälligstellung von Teilbeträgen:
  • Wenn Ihre Pflichtversicherung endet, werden alle noch offenen Teilbeträge mit der nächsten Quartalsvorschreibung fällig.
  • Bei einem Antrag auf Eigenpension werden alle noch offenen Teilbeträge mit Ende des Stichtagmonats fällig.
Antragstellung

Antragstellung

Diese Erklärung wurde bereits telefonisch abgegeben
Die Antragstellung erfolgt in eigenem Namen

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Formularkennung

VS210029

(FORMGEN_FORMSERVER / 2311.1.10) 2024-03-29 08:26:05.385