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BETHI - Betriebshilfe für Bauern

Einleitungstext

Der Ausfall einer Arbeitskraft infolge einer Krankheit oder eines (Arbeits)Unfalles verändert oft schlagartig die persönliche, aber auch die wirtschaftliche Situation. Mit der sozialen Betriebshilfe der SVS wird hier wirksam entgegengewirkt. Für den Einsatz von Betriebshelfern hat die SVS vertragliche Vereinbarungen mit den Maschinen- und Betriebshilferingen abgeschlossen, die bezüglich Vermittlung und Abwicklung Hilfestellung bieten. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, sich selbst einen geeigneten Betriebshelfer zu organisieren und den notwendigen Einsatz direkt der SVS (Formular bzw. unter 050 808 808) zu melden und mit dieser abzurechnen.

Neben der Einsatzmeldung vor Einsatzbeginn ist der SVS auch der Einsatzbeginn jedes eingesetzten Betriebshelfers sofort (spätestens bis zum 7. Tag ab Beginn seines Einsatzes) zu melden. Nur so ist der Anspruch auf eine Leistung gewahrt.

Wer muss was melden?
Einsatzmeldung: Diese Meldung kann vom Betriebsführer bzw. der ausgefallen Person des Einsatzbetriebes, dem Maschinenring bei Inanspruchnahme oder auch, sofern es infolge der Folgen einer Erkrankung oder eines Unfalles nicht anders möglich ist, von dritter Seite z. B. aus der Nachbarschaft erfolgen.
Einsatzbeginnmeldung des Helfers: Diese soll in erster Linie vom eingesetzten Betriebshelfer durchgeführt werden bzw. bei Vermittlung über den Maschinenring von diesem. Ersatzweise kann sie natürlich auch vom Einsatzbetrieb erfolgen.

Einsatzgründe für soziale Betriebshilfe:

  • Arbeitsunfähigkeit (länger als 14 tägige Dauer) in Folge Krankheit, Unfall oder Behinderung
  • ein von einem Sozialversicherungsträger genehmigtes Heilverfahren bzw. genehmigter Erholungs- oder Genesungsaufenthalt für die Dauer des Aufenthaltes
  • Begleitung eines schwerkranken Kindes ins Krankenhaus oder zu einem Heilverfahren
  • Tod
  • Mutterschaft
Ein Betriebshilfeeinsatz ist gerechtfertigt bzw. wird anerkannt, wenn er zur Erledigung von nicht aufschiebbaren Betriebs- oder Haushaltsarbeiten erforderlich ist, sofern keine geeignete Ersatzarbeitskraft aus dem Familienkreis selbst verfügbar ist.

Bezüglich weiterführender Informationen zur Betriebshilfe beachten sie bitte unser Informationsblatt oder wenden Sie sich an die SVS bzw. bei Inanspruchnahme des örtlichen Maschineringes an diesen.

Das folgende WEB-Formular dient der Vereinfachung der Administration und ermöglicht die Kommunikation eines Einsatzerfordernisses, des Einsatzbeginns des/der eingesetzten Betriebshelfer(s) sowie die Übermittlung von Dokumenten in Zusammenhang mit der Betriebshilfe an die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen.

Fortschrittanzeige

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Meldung von

Meldung von

ACHTUNG! Vor der Einsatzbeginnmeldung muss jedenfalls eine Einsatzmeldung abgesetzt werden bzw. worden sein!
Daten des Absenders

Daten des Absenders

Ausgefallene Person bzw. Antragsteller bei Einsatzgrund "Tod"

Ausgefallene Person bzw. Antragsteller bei Einsatzgrund "Tod"

Maschinenring-Mitglied
Betriebshilfe Einsatz

Betriebshilfe Einsatz

Navigationselemente

Formularkennung

SV050_BETHI_0116 - V1.00 - 01/2020

(FORMGEN_FORMSERVER / 2311.1.10) 2024-03-29 13:16:01.015