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Pflegegeld

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Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Das Pflegegeld soll Ihnen die notwendige Betreuung und Hilfe sichern, wenn Sie pflegebedürftig sind. Dadurch werden Ihre Möglichkeiten ein selbstbestimmtes und nach den persönlichen Bedürfnissen orientiertes Leben zu führen, verbessert. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem jeweiligen Pflegebedarf. Es sind sieben Stufen vorgesehen. 

Zuständigkeiten

Die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) ist für Ihr Pflegegeld zuständig, wenn

  • Sie eine Pension von der SVS beziehen.
  • Sie eine Vollrente aus der Unfallversicherung von der SVS beziehen.
  • Sie eine wiederkehrende Versorgungsleistung der Ärzte- oder Rechtsanwaltskammer beziehen.

Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ist für Ihr Pflegegeld zuständig, wenn

  • Sie eine Pension von der PVA beziehen.
  • Auch Personen, die noch keine Pension beziehen, können einen Anspruch auf Pflegegeld haben. Für sie ist die PVA zuständig.

 

Besteht ein Anspruch bei mehreren Stellen, wird die Auszahlung des Pflegegeldes nur von einer Stelle vorgenommen.

Pflegegeld - Antrag/Erhöhungsantrag

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PDF (1.5MB)Online Antrag